Über die Irrwege deutscher und europäischer Ordnungshüter
René Ohr, der „Kultmetzger aus dem Kraichgau“ musste sich wohl ganz schön die Augen reiben, als er dieser Tage ein Gutachten der Lebensmittelüberwachung las, das in seinem Postkasten gelandet war. Beanstandet wurden eben jene köstlichen Koteletts vom schwäbisch-hällischen Landschwein, die Slow Food und den Bauern der Region Hohenlohe in den letzten Jahren viel Anerkennung und Lob gebracht hatten.
Doch die EU Kommissare und Inspektoren halten sich streng an ihre Verordnungen, nach denen heute „gutes“ Fleisch und traditionelle Schnitte als normabweichend und wertgemindert betrachtet werden und genormtes Supermarktfleisch aus Massentierhaltung hingegen mit DLG Preisen überhäuft werden.
Der Befund beschreibt die Probe so:
… „ein rohes Stiel-bzw. Rippenkotelett mit Wirbel und Rippenknochen, Skelettmuskulatur, hellrosa, Rippen und Fleisch-sowie Fettgewebsanteile überragen das Kotelettauge um 50mm, Fettgewebsauflagerung bis zu 20mm stark, Geruch: unauffällig.“
Die Beurteilung fällt folgendermaßen aus:
„Nach Verkehrsauffassung zählen beim Schwein nicht zum Kotelett Fettgewbsauflagerungen über 1,0cm und Schwarten sowie Rippen und Fleisch-sowie Fettgewebsanteile, die das Kotelett-Auge um mehr als 5cm überragen.(vgl.Leitsätze Fleisch Ziffer 2.504)
Bei der vorgelegten als “Kotelett mit Knochen” bezeichneten Probe betrugen die Fettgewebsauflagerungen deultich mehr als 1,0cm. Dieser Abweichung wegen ist die Probe als nicht unerheblich wertgemindert im Sinne des §11 Abs.2 Nr.2b LFGB zu beurteilen.“
Was können wir Verbraucher tun? Ohnmächtig den Kopf schütteln? Uns artig fügen und genormtes EU Fleisch kaufen? Nein! Metzgereien, wie die von René Ohr unterstützen. Nach der „Rivoluzione del Pane“ des Bäcker Kapp wird es Zeit für „la prossima rivoluzione alimentare“ – die Revolution aller Genusshandwerker und bewussten Konsumenten!
Weiterführende Infos:
Die Geschichte des Schwäbisch-Hällischen Landschweins
Slow Food Fleischtest: Einmal Kotelett, bitte!
Seite der Bäckerei Kapp und seiner Rivoluzione del Pane
Metzger Ohr unterstützen, richtig! Nur glaube ich nicht, dass man “EU-Normen” für diesen behördlichen Fehlgriff verantwortlich machen sollte. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB – setzt zwar EU-Recht um. Was allerdings “Lebensmittel” sind, “die hinsichtlich ihrer Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung abweichen und dadurch in ihrem Wert, insbesondere in ihrem Nähr- oder Genusswert oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich gemindert sind”, wird keineswegs EU-weit vorgegeben, sondern steht in sogenannten “Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse” des Bundeslandwirtschaftsministeriums aus 1974, die keine Rechtsnorm sind. Das haben sich Menschen in einem bundesdeutschen Ministerium ausgedacht, die ein saarländischer Ministerpräsident wohl zu Recht einmal als “Sesselfurzer” qualifizierte, als er das Gehalt des Chefkochs der Landesvertretung beim Bund zu rechtfertigen hatte. Ich bin sicher, dass die “Verkehrsauffassung” in Italien und Frankreich nie eine solche Interpretation erfahren hat …
Das sind Koteletts wie ich sie liebe ! Leider, leider ist der Weg von Basel, Schweiz sehr weit um diesen Genuss einkaufen zu können. Sensüchte kennen jedoch keine Distanzen. Das ist Klassefleisch vom Feinsten !
Der Ohr bekommt für seine Koteletts meine Goldmedaille des Genusses, und die ist mehr wert als DLG-Preise und Normeinhaltung.
Minderwertig, pah! Was ein Schwachsinn!